Informationen für Privatpatienten

Die Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) haben auf Grund des akuten Fachkräftemangels im Bereich der Ergotherapie Ihre Preise stetig erhöht.

Orientiert an der GebüTh passen wir die Privatpreise zum 15.10.2022 nach über 5 Jahren an.

Diese GebüTh bildet die Basis für die transparente und nachvollziehbare Honorarberechnung

in unserer Praxis. Auch wir orientieren uns an der GebüTh. Als Basissatz für die Kalkulation von Privatpreisen greift die GebüTh auf die GKV-Preise zurück.

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Der ein Steigerungsfaktor, der dann die tatsächliche Höhe der Privatpreise festlegt liegt bei dem

Multiplikator 1,4, 1,8 und bei 2,3-fach. Wir haben den Multiplikator 1,64(gerundet) als Grundlage.

Die GebüTh simuliert dabei, was Patienten etwa von der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) kennen.

Wer die neuen GKV-Preise als Grundlage für seine Privatpreise heranzieht, sorgt automatisch für eine entsprechende Erhöhung.

 

Die von uns in Rechnung gestellten Preise sind nach rein betriebswirtschaftlichen Aspekten kalkuliert, um Ihnen die bestmögliche, qualifizierte Therapie bieten zu können. Es ist unser Bestreben, Ihnen unsere gesamte Kompetenz zur Verfügung zu stellen. In das Versicherungsverhältnis zwischen Ihnen und Ihrer privaten Krankenversicherung können wir jedoch nicht eingreifen.

Welche Tarife bzw. welches Erstattungsvolumen Sie mit Ihrer

privaten Krankenversicherung vereinbart haben, entzieht sich im Einzelnen unserer Kenntnis.

Das oftmals von privaten Krankenversicherungen vorgebrachte Argument, die Rechnungsstellung sei nicht angemessen bzw. überhöht, ist jedoch in unserem Fall absolut unzutreffend.

 

 

Die Krankenversicherungen berufen sich teilweise darauf, Maßstab für eine angemessene und ortsübliche Vergütung seien die „Beihilfesätze“. Das ist falsch. Die „Beihilfesätze“ betreffen zusätzliche Leistungen des Staates an seine Bediensteten. Bereits aus dem Begriff der Beihilfe ergibt sich, dass hier keine Kostentragung zu 100% gemeint sein kann.

Die Beihilfesätze werden vom Staat ohne Mitwirkung der einzelnen Praxen oder aber deren Berufsverbänden festgelegt.

Auf die Festsetzung der „Beihilfesätze“ haben wir keinen Einfluss. Die Beihilfesätze können infolgedessen keinerlei Maßstab für unsere Preise sein.

 

Beihilfeberechtigt? Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass selbst das Bundesinnenministerium, als für die Festlegung der

Bundesbeihilfesätze zuständige Behörde, noch 2004 in einer Pressemitteilung veröffentlicht hat, dass Beamte bei

Heilmitteln eine Eigenbeteiligung insofern zu leisten hätten, als dass sie die Differenz zwischen den nicht kostendeckenden beihilfefähigen Höchstsätzen und den tatsächlichen Kosten zu tragen hätten.

Die Beihilfe ergänzt lediglich die zumutbare Eigenvorsorge“, so steht es sogar auf der Website des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI).

Und damit ist eigentlich alles gesagt.

Auch wenn viele Patienten die Beihilfe als Vollversicherung

betrachten, ist dies nicht so. Es ist ausdrücklich politisch gewollt, dass Patienten einen

Eigenanteil übernehmen – wie es die GKV-Patienten durch die Zuzahlung auch tun. Damit will die Politik signalisieren, dass Beihilfepatienten nicht bessergestellt sein sollen als GKV Patienten.

 

Leider kommt es immer wieder vor, dass private Krankenversicherungen Ihren Kunden einen Teil der rechtmäßig erhobenen Honorare für Heilmittel vorenthalten wollen und

Rechnungen kürzen. In den allermeisten Fällen erfolgt dies zu Unrecht, wie diverse

Gerichtsurteile in den letzten Jahren bestätigt haben.

Eine allgemein verbindliche Gebührenordnung für physiotherapeutische Leistungen existiert im Bereich der privaten Krankenversicherung nicht.

 

Hier einige Tipps bei Abrechnungsproblemen mit Ihrer PKV

Bitte reichen Sie in jedem Fall unsere von Ihnen unterzeichnete Honorarvereinbarung mit der Abschlussrechnung bei Ihrer PKV ein.

 

Individuelle Versicherungsvereinbarungen/-tarife.

Bitte prüfen Sie in Ihren Versicherungsbedingungen, welchen Prozentsatz bzw. bis zu welcher Maximalsumme Ihre PKV die Kosten für Heil- und Hilfsmittel übernimmt. Sollte

dieser bei 100% liegen und ist kein Maximalbetrag bzw. ein Selbstbehalt vereinbart, so muss Ihre PKV Ihre Rechnung ungemindert übernehmen.

 

Ortsübliche, angemessene Preise

Es gibt für Heilmittel/ergotherapeutische Behandlungen KEINE amtliche Gebührenordnung wie für ärztliche Leistungen (GOÄ), auch wenn Ihnen Ihre PKV das vermitteln möchte oder

eine eigene „offizielle“ Liste entwickelt hat. Sollte dem so sein, orientieren sich diese i.d.R. am Bundesbeihilfetarif (dazu s.o.).

Physiotherapeuten, Ergotherapeuten oder

Sprachtherapeuten können prinzipiell die Preise für Ihre Leistungen selbst festlegen (Quelle: Verband der privaten Krankenversicherer).

 

Medizinisch notwendige Leistungen

Die bestehende Rechtslage sagt eindeutig aus, dass medizinisch notwendige Leistungen (dies

ist eine rein medizinische Entscheidung durch Ihren Arzt!) voll erstattet werden müssen. Der

BGH hat ausdrücklich festgestellt, dass hier keine Kostenreduzierungen möglich sind (IV ZR

278/03), v.a. dann, wenn eine Honorarvereinbarung vorliegt.

 

Sind wir zu teuer?

NEIN! Wir liegen mit unseren Preisen absolut im Rahmen dessen, was angemessen ist, selbst wenn Ihnen Ihre PKV (aus reinem Eigeninteresse!) beteuert, dass unsere Leistungen zu teuer sind.

 

Bei uns erhalten Sie eine individuelle Betreuung von einem erfahrenen, qualifizierten Therapeuten.

Im Übrigen darf Ihnen Ihre PKV keine andere Praxis nahelegen oder gar empfehlen zu einer“billigeren“ Praxis zu gehen, denn die PKV darf ihre Leistungspflicht nicht auf die

vermeintlich kostengünstigste Behandlungsmethode beschränken (siehe auch BGH-Urteil).

Sie haben die freie Praxis - sprich Therapeutenwahl!

 

Was tun, wenn meine PKV meine Kosten nicht komplett übernimmt?

Treten Sie mit Ihrem Sachbearbeiter in Kontakt, beschweren Sie sich, gerne auch mit einem

Musterbrief den wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen. In nahezu allen Fällen werden Sie die komplette Kostenerstattung erhalten, v.a. wenn Sie sich auf die aktuelle Rechtslage beziehen.

Sie haben sich freiwillig privat versichert um eine bestmögliche Versorgung zu erhalten, nicht, die billigste!

 

Gibt es “unterschiedliche” Klassen von Privatpatienten?

Im ambulanten Bereich gibt es keine Unterscheidung zwischen Privatpatienten der sog. 1. und 2. Klasse, wie es im stationären Bereich üblich ist.

Unser Privattarif gilt daher sowohl für Beihilfeversicherte, Postbeamte und freiwillig privatversicherte Patienten gleichermaßen.

 

Sollte Ihnen Ihre private Krankenversicherung Probleme in der Kostenerstattung bereiten, hoffen wir, dass Ihnen diese Informationen hilfreich sind.

 

Da auch wir gezwungen sind, wirtschaftlich zu arbeiten und weiterhin den Anspruch haben, Kollegen und Angestellten ein faires Gehalt zu zahlen, sowie der Ansatz gilt:

gleiche Behandlung- gleicher Preis, können wir keine Behandlungen auf Basis der Beihilfesätze durchführen.

 

Urteile Privatpatienten

Immer wieder versuchen private Krankenversicherungen, wie oben beschrieben, die

Erstattung der von Therapeuten in Rechnung gestellten Honorare zu kürzen. Nicht selten

wendet sich der Privatpatient dann an den Therapeuten – zum Beispiel mit der Frage, was

“ortsübliche” Preise sein sollen oder dem Vorwurf, dass die Therapie “zu teuer” war.

Sollten Sie Urteile und Quellen verschiedener rechtlicher Instanzen rund um das Thema

Privatpreise, deren Abrechnung Sie zur Kostenrückerstattung durch die Versicherung

benötigen, so fragen Sie uns danach.

 

Ab 01.04.2023 gelten nun folgende Preise:

 

Funktionsanalyse (1x je Behandlungsfall) 55,42,- €

Motorisch – funktionelle Behandlung 74,30,- €

Sensomotorisch – perzeptive Behandlung 100,03,- €

Thermische Anwendung ( Paraffin, Ultraschall ) 11,38,- €

Individuelle Schiene einzeln kalkuliert

Ergotherapeutischer Bericht 80,- €

Beratungsgespräch 50,-€

 

Ihre laufende Verordnung wird noch zu den laufenden Konditionen abgerechnet.

Wir bitten um Ihr Verständnis und freuen uns darauf, Sie auch in Zukunft zu unseren zufriedenen Klienten zählen zu dürfen.

 

Freundliche Grüße

Ihr Team der manufraktur             

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